Als Berufskraftfahrer haben Sie meist die Verpflichtung Ihre gesundheitliche Eignung für das Führen von LKW, Taxi und Omnibus nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) oder im innerbetrieblichen Verkehr (G 25) nachzuweisen. Wir unterstützen Sie hierbei!
Erstbeantragung und Verlängerung: 1. Sehtest, 2. Ärztliche Untersuchung Lkw-Fahrer benötigen keine leistungspsychologischen Tests!
Erstbeantragung: 1. Sehtest, 2. Ärztliche Untersuchung, 3. Leistungspsychologische Tests (unabhängig vom Alter) Verlängerung bis zum 60. Lebensjahr: 1. Sehtest, 2. Ärztliche Untersuchung Verlängerung ab dem 60. Lebensjahr: 1. Sehtest, 2. Ärztliche Untersuchung, 3. Leistungspsychologische Tests.
Erstbeantragung: 1. Sehtest, 2. Ärztliche Untersuchung, 3. Leistungspsychologische Tests (unabhängig vom Alter) Verlängerung bis zum 50.Lebensjahr: 1. Sehtest, 2. Ärztliche Untersuchung Verlängerung ab dem 50. Lebensjahr: 1. Sehtest, 2. Ärztliche Untersuchung, 3. Leistungspsychologische Test Wenn Sie älter als 45 Jahre sind, wird die Fahrerlaubnis ohne Durchführung der leistungspsychologischen Tests nur bis zu dem Tag verlängert, an dem Sie 50 Jahre alt werden!