ARBEITSMEDIZIN

UNSERE LEISTUNGEN AUF EINEN BLICK

  • Unterstützung bei der Erstellung / Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Beratung in Fragen des Gesundheitsschutzes
  • Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
  • Information und Aufklärung im Rahmen des Gesundheitsschutzes
  • Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
  • Zusammenarbeit mit der Sicherheitskraft des Unternehmens
  • Dokumentation der eigenen Tätigkeiten
  • Unterstützung bei der Erfüllung von Meldepflichten
  • Unterstützung bei der Untersuchung von Ereignissen
  • Mitwirken bei betrieblichen Besprechungen
  • Unterstützung bei der Selbstorganisation

BETRIEBSSPEZIFISCHE BETREUUNG NACH §§ 2,3 ASiG

  • Betriebsärztliche Betreuung
  • Einstellungs- und Eignungsuntersuchungen
  • Vorsorgeuntersuchungen
  • Betriebsärztliche Sprechstunde
  • Arbeitsmedizinische Beratung von Mitarbeitern und Führungskräften
  • Belastungsbeurteilung individueller Arbeitsplätze
  • Vorträge für Mitarbeiter und Führungskräfte zu aktuellen arbeitsmedizinischen Themen
  • Reisemedizinische Untersuchungen, Beratungen und Impfungen
  • Betriebsärztliche Prävention für Beschäftigte
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Betriebliches Gesundheitsmanagement

TAUNUS MEDICAL BIETET KOMPLETTLÖSUNGEN AUS EINER HAND AN

Langfristig fest zugeordnete Betreuer beraten und unterstützen Sie in allen Fragen des praktischen Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Die Betreuung durch taunusmedical erfolgt ausschließlich durch autorisiertes, ausgebildetes und regelmäßig geschultes Fachpersonal. Der Betriebsarzt ist in allen Fragen rund um die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter Ihr fester Ansprechpartner.

 

Die Untersuchungen und Beratungen finden entweder in unseren arbeitsmedizinischen fachärztlichen Zentren oder mit einer komplett mobilen medizinischen Einheit Vorort in Ihrem Unternehme statt.

 

Die Arbeitsmedizin ist eine zentrale Komponente im betrieblichen Gesundheitsschutz. Ihr Ziel ist es, die Gesundheit in Ihrem Unternehmen zu erhalten und zu verbessern – sowohl für den einzelnen Mitarbeiter als auch für die gesamte Belegschaft. Bei der Arbeitsmedizinischen Vorsorge werden Wechselwirkungen von Arbeit und physischer sowie psychischer Gesundheit untersucht. Ziel ist die Früherkennung erhöhter gesundheitlicher Gefährdungen durch bestimmte Tätigkeiten sowie arbeitsbedingter Gesundheitsstörungen. Im Mittelpunkt stehen dabei die Verhinderung und frühzeitigen Erkennung berufsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten. Diesbezüglich hat der Träger der deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen nach den G-Grundsätzen 1-46 definiert, anlässlich derer der Arbeitnehmer zu den Gefährdungsaspekten beraten werden, die sich aus der beruflichen Tätigkeit regelmäßig ergeben.

 

Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung beinhaltet ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese sowie verschiedene Untersuchungen. Das Ergebnis sind in der Regel individuelle Empfehlungen zur Prävention. Außerdem führen wir Eignungsuntersuchungen für bestimmte Anlässe durch (Einstellung, Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeit und mit Absturzgefahr).

 

Unsere Vorgehensweise teilt sich meist in drei Schritte auf: Begehung, Analyse und Beratung. Wir achten stets darauf unsere Arbeitsweise auf den Auftraggeber abzustimmen, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

LEISTUNGSSPEKTRUM DER ARBEITSMEDIZINISCHEN VORSORGEUNTERSUCHUNGEN

PFLICHTVORSORGE

Pflichtvorsorge ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten besonders gefährdenden Tätigkeiten zu veranlassen hat. Der Arbeitgeber hat solche Vorsorgeuntersuchungen für die betroffenen Mitarbeiter regelmäßig zu veranlassen und zu planen. Welche Pflichtuntersuchung bei welcher beruflicher Tätigkeit erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz. Diese wird von Arbeitgeber, Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeinsam erstellt. Arbeitgeber haben über Pflichtuntersuchungen eine Vorsorgekartei zu führen. ArbMedVV 2008 §4 – Pflichtuntersuchung.

ANGEBOTSVORSORGE

Angebotsvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber bei bestimmten gefährdenden Tätigkeiten anzubieten hat. Diese Tätigkeiten sind abschließend im Anhang der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV 2008 § 5-Angebotsuntersuchung) aufgeführt. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob die in der ArbMedVV genannten Voraussetzungen auf die von ihm zu beurteilenden Tätigkeiten der Beschäftigten zutreffen oder nicht. Der Arbeitgeber bietet aus Fürsorgegründen Vorsorgeuntersuchungen zur Verhinderung von Unfällen an.

WUNSCHSVORSORGE

Wunschvorsorge ist arbeitsmedizinische Vorsorge, die der Arbeitgeber den Beschäftigten nach § 11 des Arbeitsschutzgesetzes zu ermöglichen hat. Die Beschäftigten müssen den Anspruch von sich aus geltend machen.